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Punktebasierte Genehmigung für hochqualifizierte Arbeitskräfte, Fachkräfte in Mangelberufen und Absolventen österreichischer Universitäten. Offen für alle Nicht-EU-Nationalitäten; Mindestgehaltsschwellen und Qualifikationsanforderungen gelten.
Ausgestellt an Familienangehörige von Rot-Weiß-Rot-Karten-Inhabern und an Inhaber, die 2 Jahre mit der Standardkarte absolviert haben. Gewährt uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Für hochqualifizierte Nicht-EU-Fachkräfte mit Hochschulabschluss und einem Stellenangebot, das die Mindestgehaltsschwelle erreicht (ungefähr 67.000 EUR/Jahr in 2024). Bietet einen beschleunigten Weg zum Daueraufenthalt nach 21 Monaten.
Für Freiberufler, Künstler und Selbstständige. Antragsteller müssen nachweisen, dass ihre geschäftliche oder kreative Tätigkeit tragfähig ist und ein ausreichendes Einkommen sicherstellt, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
EU/EWR- und Schweizer Staatsangehörige haben das Recht, frei zu leben und zu arbeiten. Anmeldung bei den örtlichen Behörden innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft.
Österreich ist EU/Schengen-Mitglied, und EU/EWR-Bürger genießen volle Freizügigkeit. Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen für Aufenthalte über 90 Tage ein nationales (Typ-D) Visum, gefolgt von einer Aufenthaltserlaubnis. Österreich verfügt über ein punktebasiertes Einwanderungssystem namens Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) für qualifizierte Arbeitnehmer, das vom Österreichischen Arbeitsmarktservice und den Einwanderungsbehörden bearbeitet wird.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR) ist Österreichs primäre Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Staatsangehörige, die auf der Grundlage eines Punktesystems vergeben wird, das Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Alter bewertet. Eine Mindestpunktzahl (in der Regel 70 von 100) ist erforderlich. Es gibt separate RWR-Kategorien für hoch qualifizierte Arbeitnehmer, Fachkräfte in Mangelberufen und Schlüsselpersonaltransfers.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus wird Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren) von RWR-Karteninhabern ausgestellt und gewährt uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Antragsteller auf Familienzusammenführung müssen in der Regel aus dem Ausland einreisen und in den meisten Kategorien Sprachkenntnisse (A1 Deutsch) nachweisen.
Österreich besteuert Einwohner auf ihr weltweites Einkommen mit progressiven Sätzen bis zu 55 % für sehr hohe Verdiener. Ein einheitlicher Steuersatz von 27,5 % gilt für Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Österreich hat etwa 90 Doppelbesteuerungsabkommen. Das Land ist ein Hochsteuer-Wohlfahrtsstaat mit hervorragenden öffentlichen Dienstleistungen im Gegenzug.
Österreich hat ein ausgezeichnetes öffentliches Gesundheitssystem; Mitarbeiter sind automatisch durch die obligatorische Krankenversicherung (Österreichische Gesundheitskasse) abgesichert. Nicht erwerbstätige Einwohner müssen eine freiwillige öffentliche Krankenversicherung oder eine private Absicherung arrangieren. Die Qualität ist sehr hoch, und englischsprachige Dienste sind in Wien verfügbar.
Die Eröffnung eines Bankkontos in Österreich erfordert eine gültige Aufenthaltserlaubnis, einen Reisepass und einen Adressnachweis. Zu den großen Banken gehören Erste Bank, Raiffeisen Bank, Bank Austria (UniCredit) und Bawag. Auswanderer in Wien finden das Bankwesen relativ zugänglich, insbesondere mit der Präsenz internationaler Banken.
Österreich hat kein formelles Golden-Visa- oder Investorenaufenthaltsprogramm. Vermögende Privatpersonen können unter der Kategorie Selbstständige oder Unternehmertum eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, indem sie einen wirtschaftlichen Nutzen für Österreich nachweisen. Es gibt jedoch keinen Mindestinvestitionsbetrag, und das Verfahren liegt im Ermessen der Behörden.