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Gewährt aus Gründen wie Familienzusammenführung, Immobilienbesitz oder humanitären Gründen. Beinhaltet keine Arbeitserlaubnis; eine separate Arbeitserlaubnis ist erforderlich, um in Bosnien eine Beschäftigung aufzunehmen.
Kombinierte Genehmigung für beschäftigte Ausländer. Der Arbeitgeber muss zunächst eine Arbeitserlaubnis beim Beschäftigungsbüro einholen, bevor der Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kann. Offen für alle Nationalitäten.
Verfügbar nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt. Antragsteller müssen stabiles Einkommen, Unterkunft und ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen. Gewährt volles Recht, dauerhaft in Bosnien zu leben und zu arbeiten.
Bosnien und Herzegowina erlaubt Bürgern der EU, der USA, Kanadas und vieler anderer Länder visafreie Einreise für bis zu 90 Tage in einem 180-Tage-Zeitraum. Langfristige Aufenthalte erfordern eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis des Sicherheitsministeriums, die innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise bei einer lokalen Polizeiwache beantragt werden muss. Bosnien ist noch kein EU-Mitglied, sodass die EU-Freizügigkeitsregeln nicht gelten.
Ausländische Staatsangehörige, die in Bosnien und Herzegowina arbeiten möchten, müssen eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erhalten, die in der Regel vom beschäftigenden Unternehmen gesponsert wird. Das Verfahren beinhaltet die Einreichung von Anträgen beim lokalen Arbeitsamt und dem Sicherheitsministerium und kann vier bis acht Wochen dauern. Es gibt separate Verfahren für die Entitäten Föderations-BiH und Republika Srpska.
Ehepartner und minderjährige Kinder vorübergehender Aufenthaltsgenehmigungsinhaber können bei der lokalen Verwaltungsbehörde Familiennachzuggenehmigungen beantragen. Abhängige Familienangehörige erhalten Aufenthaltserlaubnisse, die für denselben Zeitraum wie der primäre Inhaber gelten, und können separat eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Bosnien hat in beiden Entitäten (Föderations-BiH und Republika Srpska) einen einheitlichen Einkommensteuersatz von 10 %, was es zu einer der wettbewerbsfähigsten Steuerumgebungen auf dem Balkan macht. Die Körperschaftsteuer beträgt ebenfalls 10 %, und die Mehrwertsteuer ist auf 17 % festgesetzt und wird zentral von der Indirektsteuersbehörde verwaltet. Es gibt keine Vermögensteuer oder Kapitalertragssteuer auf Entitätsebene.
Das öffentliche Gesundheitssystem Bosniens ist für Einwohner mit Krankenversicherungsbeiträgen zugänglich, aber Qualität und Verfügbarkeit können je nach städtischen und ländlichen Gebieten erheblich variieren. Auswanderer wird empfohlen, eine internationale Krankenversicherung für den Zugang zu Privatkliniken und Spezialversorgung beizubehalten, insbesondere in Sarajevo und Banja Luka.
Bosnien hat einen funktionierenden Bankensektor mit mehreren internationalen Banken, darunter Raiffeisen, UniCredit und Sparkasse, die neben lokalen Instituten tätig sind. Nicht-Einwohner können Konten mit einem gültigen Reisepass und Adressnachweis eröffnen; Online-Banking ist weit verbreitet, und Euro-denominierte Konten sind gängig.
Bosnien und Herzegowina verfügt über kein formelles Investorenvisaprogramm, aber ausländische Investoren können durch die Gründung oder Investition in ein bosnisches Unternehmen einen vorübergehenden Aufenthalt erhalten. Das Land bietet niedrige einheitliche Körperschaftsteuersätze und ein sich verbesserndes Geschäftsklima, da es die EU-Mitgliedschaft anstrebt. Die Genehmigung ist verlängerbar, solange das registrierte Unternehmen aktiv bleibt.