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Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Staatsangehörige mit einem konkreten Stellenangebot. An einen Arbeitgeber und eine Stellenposition gebunden; eine Arbeitsmarktprüfung gilt. Offen für alle Nationalitäten; kann vor Ablauf verlängert werden.
Für Nicht-EU-Fachkräfte mit Hochschulabschluss und einem Stellenangebot, das die Mindestgehaltsschwelle erreicht (1,5-faches des durchschnittlichen tschechischen Bruttogehalts, ungefähr 60.000+ CZK/Monat). Bietet Flexibilität, den Arbeitgeber nach 2 Jahren zu wechseln.
Für Nicht-EU-Staatsangehörige, die selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten in der Tschechischen Republik ausüben. Erfordert eine gültige tschechische Gewerbeberechtigung und Nachweis finanzieller Eigenständigkeit (ungefähr 5.000 EUR Ersparnisse). Offen für alle Nationalitäten.
Für Nicht-EU-Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder von langfristig in Tschechien ansässigen Personen oder Staatsbürgern. Der Sponsor muss stabiles Einkommen und angemessene Unterkunft haben. Arbeitsrechte sind in der Regel enthalten; Antrag wird bei tschechischen Botschaften bearbeitet.
EU/EWR- und Schweizer Staatsangehörige haben das Recht, frei zu leben und zu arbeiten. Anmeldung bei den örtlichen Behörden innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft.
Die Tschechische Republik ist EU/Schengen-Mitglied; EU/EWR-Bürger genießen volle Freizügigkeit. Nicht-EU-Staatsangehörige können eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (über 90 Tage) für Zwecke wie Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung beantragen. Die Tschechische Republik hat aktiv qualifizierte Arbeitnehmer und Unternehmer durch verschiedene Programme angezogen, darunter ein qualifiziertes Arbeitnehmerprogram. Prag ist ein besonders beliebtes Auswandererziel in Mitteleuropa.
Nicht-EU-Arbeitnehmer in der Tschechischen Republik müssen eine Mitarbeiterkarte erhalten (die das alte Arbeitserlaubnissystem ersetzt), die Arbeitserlaubnis und Aufenthalt in einem einzigen Dokument kombiniert. Der Arbeitgeber beantragt gemeinsam mit dem Arbeitnehmer, und es gibt die Anforderung zu beweisen, dass kein geeigneter tschechischer oder EU-Kandidat verfügbar war. Die Hochqualifizierte Mitarbeiterkarte (Blaue-Karte-Äquivalent) ist für Hochschulabsolventen verfügbar.
Ehepartner und minderjährige Kinder von Mitarbeiterkarteninhabern können eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Familienmitglieder beantragen. Der Sponsor muss ausreichendes Einkommen und Unterkunft nachweisen, und das Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate über das tschechische Innenministerium.
Die Tschechische Republik hat einen einheitlichen Einkommensteuersatz von 15 % auf Beschäftigungseinkommen bis zu einem Schwellenwert und 23 % auf Einkommen über ca. 1,9 Mio. CZK/Jahr. Es gilt allgemein als eine der niedrigeren Steuerjurisdiktionen in der EU. Die Körperschaftsteuer beträgt 19 %. Die Tschechische Republik hat etwa 90 Steuerabkommen.
Die Tschechische Republik hat ein obligatorisches öffentliches Krankenversicherungssystem; Mitarbeiter werden automatisch durch Arbeitgeberbeiträge eingeschrieben. Nicht erwerbstätige Auswanderer müssen selbst für öffentliche Krankenversicherung arrangieren und bezahlen. Das System bietet umfassenden Versicherungsschutz, und Prag hat mehrere englischfreundliche Kliniken und Krankenhäuser.
Die Eröffnung eines Bankkontos in der Tschechischen Republik erfordert in der Regel eine gültige Aufenthaltserlaubnis und Reisepass. Zu den großen Banken gehören Česká spořitelna, Komerční banka, ČSOB und Moneta Money Bank. Mobile Banken wie Revolut und Wise werden von Auswanderern häufig als Ergänzung zu lokalen Konten verwendet.
Die Tschechische Republik hat kein formelles Golden-Visa- oder Investorenaufenthaltsprogramm. Unternehmer können Gewerbeaufenthaltserlaubnisse beantragen, wenn sie ein tschechisches Unternehmen gründen und aktive Geschäftstätigkeit nachweisen. Die Mindestanforderungen an wirtschaftliche Aktivität sind bescheiden, aber das Verfahren involviert tschechische Gewerbebehörden.