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Erfordert einen finnischen Arbeitgeber mit einem unterzeichneten Arbeitsvertrag; eine Arbeitsmarktprüfung kann gelten, es sei denn, der Beruf steht auf der Mangelberufsliste. Antragsgebühren ab 470 EUR.
Schnellverfahrensgenehmigung (2-wöchige Bearbeitung) für Experten mit einem Verdienst von mindestens 3.000 EUR/Monat. Keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich; ideal für IT-, Forschungs- und leitende Spezialistenrollen.
Erfordert eine Business-Finland-Bewertung, die bestätigt, dass das Startup-Konzept tragfähig und skalierbar ist; keine Mindestkapitalanforderung. Offen für alle Nicht-EU-Staatsangehörigen.
EU/EWR-Staatsangehörige haben das Recht, ohne Genehmigung in Finnland zu leben und zu arbeiten. Anmeldung beim Digitalen und Bevölkerungsdatendienst nach 3 Monaten erforderlich.
Finnland ist EU- und Schengen-Mitgliedstaat und gewährt EU/EWR-Bürgern Freizügigkeit mit einfacher Registrierung nach 3 Monaten. Nicht-EU-Staatsangehörige müssen vor der Ankunft über den Finnischen Einwanderungsdienst (Migri) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen; die meisten Wege erfordern Beschäftigung, Studium oder familiäre Bindungen. Finnland ist bekannt für seine Lebensqualität, sein Bildungssystem und seine Sicherheit, obwohl die Sprachbarriere (Finnisch und Schwedisch) für Auswanderer eine Herausforderung darstellen kann.
Nicht-EU-Arbeitnehmer müssen ein bestätigtes Stellenangebot haben, bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis für Mitarbeiter beantragen; der Arbeitgeber muss einen Teilantrag über ein Online-System einreichen, und der Mitarbeiter vervollständigt seinen Teil an einer finnischen Botschaft. Die meisten Berufe erfordern eine Arbeitsmarktbewertung durch das Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklungsbüro (TE-Büro). Finnland hat eine Spezialistengenehmigung für hoch qualifizierte Arbeitnehmer, die über dem Schwellenwert verdienen, mit einer schnelleren 2-Wochen-Bearbeitungsgarantie.
Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren von Aufenthaltsgenehmigungsinhabern können eine Familienzusammenführung beantragen, die ihnen das Leben in Finnland ermöglicht. Familienmitglieder über 18 können eine eigene Aufenthaltserlaubnis aufgrund familiärer Bindungen beantragen, wenn sie vom Sponsor abhängig sind. Kinder haben vollen Zugang zur kostenlosen finnischen öffentlichen Bildung vom Vorschulbereich bis zur Universität.
Finnland hat eine progressive Einkommensteuer mit kombinierten nationalen und kommunalen Sätzen von bis zu 56 % für sehr hohe Verdiener, obwohl der durchschnittliche effektive Satz niedriger ist. Ein Schlüsselarbeitnehmer- oder Forscher-Steuerregime bietet qualifizierten neuen Einwohnern, die mindestens 5.800 EUR/Monat verdienen, für die ersten 4 Jahre einen einheitlichen Quellensteuersatz von 32 % (anstelle progressiver Sätze). Die Körperschaftsteuer beträgt 20 %, und die Mehrwertsteuer beläuft sich auf 24 %. Finnland hat Steuerabkommen mit über 75 Ländern.
Finnland hat ein umfassendes öffentliches Gesundheitssystem (Kela), das durch Steuern finanziert und für alle legalen Einwohner zugänglich ist. Die Qualität ist sehr hoch mit modernen Einrichtungen im ganzen Land. Private Gesundheitsversorgung ist in großen Städten für kürzere Wartezeiten verfügbar, und eine ergänzende vom Arbeitgeber bereitgestellte Krankenversicherung ist in finnischen Arbeitspaketen üblich.
Die Eröffnung eines Bankkontos in Finnland erfordert einen finnischen Personalcode (Henkilötunnus), der nach Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird; große Banken wie OP, Nordea und Danske Bank Finland bieten mehrsprachige Dienste an. Finnland ist sehr bargeldlos, und eine digitale Identifikation (von Banken ausgestellte starke Authentifizierung) ist für die meisten staatlichen und finanziellen Dienste erforderlich. Das Land verwendet den Euro.
Finnland hat kein Golden-Visa- oder Investorenaufenthaltsprogramm. Unternehmer können eine Startup-Genehmigung über Business Finland beantragen, wenn ihr Geschäftskonzept als innovativ und skalierbar genehmigt wird. Das Startup-Genehmigungsprogramm der Regierung richtet sich an Gründer, die ausreichende Finanzierung und einen glaubwürdigen Geschäftsplan nachweisen können, der von Business Finland geprüft wird.
| Programm | Mindestinvestition | Aufenthaltserlaubnis | Staatsbürgerschaft |
|---|---|---|---|
| Startup Permit via Business Finland | — | Nein | Nein |
| Key Employee Tax Regime | — | Nein | Nein |