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Erfordert eine Immobilieninvestition von mindestens 250.000 EUR (steigend auf 800.000 EUR in stark nachgefragten Gebieten); offen für alle Nicht-EU-Nationalitäten. Gewährt Aufenthalt für Investor und Familie; Beschäftigung für andere ist nicht enthalten.
Für Nicht-EU-Staatsangehörige, die remote für ausländische Arbeitgeber oder als Freiberufler arbeiten; erfordert nachgewiesenes monatliches Einkommen von mindestens 3.500 EUR. Keine griechischen Kunden erlaubt; einmal für ein zweites Jahr verlängerbar.
Für Nicht-EU-Staatsangehörige, die ohne Beschäftigung nach Griechenland umziehen; umfasst Ruheständler und Personen mit passivem Einkommen. Erfordert Nachweis über mindestens 2.000 EUR/Monat Einkommen und private Krankenversicherung.
Für hochqualifizierte Nicht-EU/EWR-Arbeitnehmer mit einem griechischen Arbeitgeber, der ein Jahresgehalt von mindestens dem 1,5-fachen des durchschnittlichen Bruttogehalts bietet. Erfordert einen anerkannten Hochschulabschluss; beschleunigter Weg zum langfristigen EU-Aufenthalt.
EU/EWR- und Schweizer Staatsangehörige haben das Recht, frei zu leben und zu arbeiten. Anmeldung bei den örtlichen Behörden innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft.
Griechenland ist EU-Mitglied und gewährt EU/EWR-Bürgern volle Freizügigkeit und Aufenthaltsrechte ohne Visum. Nicht-EU-Staatsangehörige, die langfristig bleiben möchten, benötigen ein nationales (Typ-D) Visum, und Griechenland hat seine Aufenthaltswege aktiv erweitert, um Nicht-EU-Einwohner anzuziehen. Das bekannte Golden-Visa-Programm und das Digitalnomadenvisum haben Griechenland besonders bei internationalen Auswanderern beliebt gemacht.
Nicht-EU-Bürger, die in Griechenland arbeiten, müssen eine Arbeitserlaubnis erhalten, die in der Regel von einem griechischen Arbeitgeber gesponsert wird, der die Unfähigkeit nachweisen muss, die Stelle lokal zu besetzen. Die Europäische Blaue Karte ist für hoch qualifizierte Nicht-EU-Arbeitnehmer verfügbar. Griechenland hat daran gearbeitet, seine Einwanderungsverfahren zu vereinfachen, obwohl Bürokratie noch eine Herausforderung sein kann.
Abhängige Ehepartner und minderjährige Kinder von Aufenthaltserlaubnisinhabern können eine Familienzusammenführung in Griechenland beantragen. Der Sponsor muss stabiles Einkommen (in der Regel mindestens den jährlichen griechischen Mindestlohn) und angemessene Unterkunft nachweisen.
Griechenland besteuert Einwohner auf ihr weltweites Einkommen mit Sätzen von 9 % bis 44 %. Ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 7 % für 15 Jahre steht ausländischen Rentnern zur Verfügung, die ihre Steuerresidenz nach Griechenland verlegen. Ein alternatives Non-Dom-Regime erlaubt bestimmten ausländischen Staatsangehörigen, unabhängig vom weltweiten Einkommen eine einmalige jährliche Steuer von 100.000 EUR zu zahlen.
Griechenland hat ein öffentliches Gesundheitssystem (ESY), das Einwohner abdeckt, die zur Sozialversicherung beitragen; die Qualität variiert je nach Region, und Stadtzentren bieten bessere Einrichtungen. Eine private Krankenversicherung wird für Auswanderer dringend empfohlen, insbesondere für schnelleren Zugang und englischsprachige Anbieter.
Die Eröffnung eines Bankkontos in Griechenland erfordert eine AFM (griechische Steueridentifikationsnummer), Reisepass und Adressnachweis. Zu den großen Banken gehören National Bank of Greece, Alpha Bank, Eurobank und Piraeus Bank; Nicht-EU-Einwohner können auf zusätzliche Dokumentationsanforderungen stoßen.
Griechenlands Golden-Visa-Programm ist eines der zugänglichsten in Europa, mit einer Mindestimmobilieninvestition von 250.000–800.000 EUR je nach Region (höhere Schwellenwerte gelten ab 2024 in erstklassigen Athener Gegenden). Das Visum gewährt eine 5-jährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Familie. Es ist rein eine Aufenthaltserlaubnis und führt nicht automatisch zur Staatsbürgerschaft, aber Inhaber können nach 7 Jahren eine Einbürgerung beantragen.
| Programm | Mindestinvestition | Aufenthaltserlaubnis | Staatsbürgerschaft |
|---|---|---|---|
| Golden Visa | — | Nein | Nein |