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Die meisten Nationalitäten können Guatemala visumfrei für bis zu 90 Tage im Rahmen des CA-4-Abkommens (geteilt mit El Salvador, Honduras, Nicaragua) einreisen; einige Nationalitäten benötigen ein vorheriges Visum. Arbeit ist nicht gestattet.
Offen für alle Nationalitäten; Kategorien umfassen Arbeitnehmer, Investor, Ruheständler und Familienzusammenführung. Erfordert Hintergrundüberprüfung, ärztliches Attest und kategoriespezifische Dokumente, eingereicht bei MIGRACION.
Verfügbar nach 3 Jahren ununterbrochenem befristeten Aufenthalt; erfordert Einkommensnachweis, einwandfreies Führungszeugnis und Integration in Guatemala. Offen für alle Nationalitäten.
Erfordert Nachweis über mindestens 1.000 USD/Monat an passivem Einkommen aus Renten, Investitionen oder Mieteinnahmen. Offen für alle Nationalitäten; jährlich verlängerbar und kann zum Daueraufenthalt führen.
Guatemala ist Teil des CA-4-Freizügigkeitsabkommens mit Honduras, El Salvador und Nicaragua, das den Staatsangehörigen dieser Länder freie Bewegung innerhalb der Region ermöglicht. Bürger der USA, der EU, Kanadas und vieler anderer Länder können für bis zu 90 Tage visafrei nach Guatemala einreisen, mit einer möglichen Verlängerung um weitere 90 Tage. Langzeiteinwohner müssen über die Generaldirektion für Migration einen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt beantragen.
Ausländische Staatsangehörige, die in Guatemala formell beschäftigt sein möchten, müssen von der Generaldirektion für Migration, in der Regel gesponsert von ihrem Arbeitgeber, eine Arbeitserlaubnis erhalten. Das Verfahren umfasst die Einreichung von Bildungsnachweisen, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Zeugnis und Arbeitsvertrag bei den Migrationsbehörden. Ausländische Mitarbeiter unterliegen Arbeitsquoten, wobei Arbeitgeber im Allgemeinen nicht mehr als 10 % ihrer Belegschaft als ausländische Staatsangehörige beschäftigen dürfen.
Ehepartner und minderjährige Kinder vorübergehender oder dauerhafter Einwohner können abhängige Aufenthaltserlaubnisse beantragen, die ihnen das legale Leben in Guatemala erlauben. Abhängige Ehepartner benötigen in der Regel eine separate Arbeitserlaubnis für formelle Beschäftigung.
Guatemala erhebt eine einheitliche Einkommensteuer von 7 % auf Beschäftigungseinkommen für Einwohner, was es zu einem der niedrigsten Einkommensteuersätze in Amerika macht. Die Körperschaftsteuer wird mit 25 % unter dem optionalen vereinfachten Regime veranlagt. Die Mehrwertsteuer beläuft sich auf 12 %, und Guatemala hat eine kleine Anzahl von Doppelbesteuerungsabkommen. Die gesamte Steuerbelastung ist im regionalen Vergleich relativ niedrig.
Guatemala hat ein zweistufiges Gesundheitssystem mit überfüllten öffentlichen Krankenhäusern, die begrenzte Leistungen erbringen, und Privatkliniken, die in Guatemala City und größeren Städten viel höhere Qualität bieten. Eine internationale Krankenversicherung wird dringend empfohlen, da private Krankenhauskosten, obwohl niedriger als in Nordamerika, für größere Eingriffe erheblich sein können.
Guatemala hat für die Region einen gut entwickelten Bankensektor, mit Banken wie Banco Industrial, Banrural und BAC, die im ganzen Land tätig sind. Ausländische Einwohner können mit einem gültigen Reisepass und einem Einwohnerausweis (cédula) Konten eröffnen; das Bankensystem ist hauptsächlich auf Spanisch, aber Stadtfilialen bedienen Auswanderer. Überweisungsdienste werden aufgrund der großen guatemaltekischen Diaspora häufig genutzt.
Guatemala bietet Aufenthalt für Investoren, die ein guatemaltekisches Unternehmen gründen oder investieren, obwohl es keine formelle Mindestinvestitionsschwelle für die Investorenvisumkategorie gibt. Investoren weisen in der Regel wirtschaftliche Solvenz und Geschäftstätigkeit gegenüber den Migrationsbehörden nach. Die niedrigen Lebenshaltungskosten und die strategische zentralamerikanische Lage des Landes machen es für Kleinunternehmensinvestoren und Unternehmer attraktiv.