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Erfordert ein bestätigtes Stellenangebot von einem indischen Unternehmen mit einem Mindestbruttogehalt von 25.000 USD/Jahr (mit begrenzten Ausnahmen für ethnisch indische Lehrer oder Sprachlehrer). Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei den Behörden registrieren.
Für Geschäftstätigkeiten (Meetings, Handel, Investitionserkundung), aber gestattet keine Beschäftigung in Indien. Maximaler Aufenthalt pro Besuch beträgt in der Regel 180 Tage; einige Nationalitäten sind auf kürzere Aufenthalte beschränkt.
Ausgestellt an Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder von Arbeitsvisuminhabern. Die Dauer entspricht dem Hauptvisum; Angehörige dürfen mit diesem Visum keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen.
Beschränkt auf ausländische Staatsangehörige indischer Herkunft (die selbst oder deren Eltern/Großeltern indische Staatsbürger waren) und Ehepartner von indischen Staatsbürgern oder OCI-Inhabern; pakistanische und bangladeschische Staatsangehörige sind unabhängig von der Herkunft ausgeschlossen.
Indien bietet Beschäftigungsvisa für ausländische Staatsangehörige mit bestätigten Stellenangeboten von indischen Unternehmen, Geschäftsvisa für Handel und Gewerbe sowie X-(Einreise-)Visa für Ehepartner/Abhängige an. Für Personen indischer Herkunft sind langfristige Aufenthalte von 5 oder 10 Jahren über die OCI-(Overseas Citizen of India-)Karte verfügbar, die nahezu Bürgerrechte gewährt. Standard-Beschäftigungsvisa sind in der Regel für 1–2 Jahre gültig und an bestimmte Arbeitgeber gebunden.
Indien stellt keine eigenständigen Arbeitserlaubnisse aus; stattdessen ist die Arbeitserlaubnis im Beschäftigungsvisum integriert. Der Arbeitgeber muss sich beim Foreigners Regional Registration Office (FRRO) registrieren. Beschäftigungsvisa erfordern ein Mindestjahresgehalt von 25.000 USD und die Dokumentation, dass die Stelle einen ausländischen Staatsangehörigen erfordert. Innerbetriebliche Transfers sind bei multinationalen Unternehmen gängig.
Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder können Einreise-(X-)Visa erhalten, die an den Beschäftigungsvisumsinhaber gebunden sind. Inhaber von Einreisevisa dürfen nicht arbeiten, sofern sie kein eigenes Beschäftigungsvisum erhalten. Die Registrierung beim FRRO ist innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise für Aufenthalte über 180 Tage erforderlich.
Indien besteuert Einwohner auf ihr weltweites Einkommen; Nicht-Einwohner werden nur auf indische Einkünfte besteuert. Steuersätze reichen von 0 % bis 30 %, mit einem Aufschlag für Hochverdiener. Indien hat ein komplexes Steuersystem mit Pflichtanmeldungen für alle, die über 250.000 INR/Jahr verdienen. Indien hat Steuerabkommen mit etwa 90 Ländern.
Indien hat sowohl öffentliche als auch private Gesundheitsversorgung. Öffentliche Krankenhäuser sind sehr erschwinglich, aber oft überfüllt. Privatkrankenhäuser in großen Städten (Fortis, Apollo, Max) bieten ausgezeichnete Versorgung zu einem Bruchteil der westlichen Kosten. Eine umfassende private Krankenversicherung wird für Auswanderer dringend empfohlen, besonders für schwere Erkrankungen oder Notfallversorgung.
Ausländer mit einem Beschäftigungsvisum können Non-Resident Ordinary (NRO) oder Non-Resident External (NRE) Konten bei Banken wie HDFC, ICICI, SBI und HSBC India eröffnen. NRE-Konten ermöglichen steuerfreie Zinsen und die Repatriierung von Geldern. Eine PAN-Karte (Steuer-ID) ist für die meisten Finanztransaktionen erforderlich.
Indien hat kein formelles Golden-Visa- oder Investorenaufenthaltsprogramm. Ausländische Staatsangehörige können zu Investitionszwecken Geschäftsvisa erhalten, aber ein Aufenthalt wird nicht automatisch durch Investitionen gewährt. Die OCI-Karte steht nur ausländischen Staatsangehörigen mit indischer Abstammung (ehemaligen Staatsbürgern oder Kindern/Enkeln indischer Staatsbürger) zur Verfügung.