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Kenia hat 2024 das Visum bei Ankunft durch eine universelle ETA für alle Nationalitäten ersetzt (einschließlich der Mitglieder der Ostafrikanischen Gemeinschaft). Kostet 30 USD, online vor der Reise beantragt; die meisten werden innerhalb von 3 Werktagen genehmigt.
Für ausländische Arbeitnehmer bei kenianischen Unternehmen; der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein kenianischer Staatsbürger die Stelle besetzen konnte. Beinhaltet einen Angehörigenpass für Ehepartner und Kinder; verlängerbar in 2-Jahres-Abständen.
Für ausländische Investoren, die ein Unternehmen in Kenia gründen oder betreiben. Erfordert eine Mindestinvestition von 5 Millionen KES (ungefähr 35.000 USD) und einen soliden Geschäftsplan. Verlängerbar und kann zum Daueraufenthalt führen.
Kurzzeitgenehmigung, die einem ausländischen Staatsangehörigen die Arbeit erlaubt, während ein formaler Arbeitserlaubnisantrag bearbeitet wird. Verlängerbar auf maximal insgesamt 6 Monate; wird nur als Überbrückungsgenehmigung verwendet.
Kenia führte 2024 eine Electronic Travel Authorization (ETA) ein, die für die meisten Nationalitäten traditionelle Visa ersetzt und die Einreise vereinfacht. Langzeitaufenthalte sind über das Class-G-Arbeitserlaubnis, die Class-I-Investitionsgenehmigung oder einen Sonderausweis für Antragsteller in der Bearbeitungsphase möglich. Das Kenianische e-Citizen-Portal wickelt die meisten Anträge online ab.
Kenia stellt arbeitgebergebundene Class-G-Arbeitserlaubnisse aus; der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine qualifizierte kenianische Person für die Stelle verfügbar war. Class-M-Erlaubnisse stehen selbstständigen Ausländern zur Verfügung, die ein eigenes Unternehmen führen. Intrakonzernversetzte und NGO-Mitarbeiter haben eigene Erlaubnisklassen (Class D bzw. Class K).
Angehörige von Arbeitserlaubnisinhabern können einen Class-I-Dependent-Pass erhalten, der den Aufenthalt, jedoch keine Erwerbstätigkeit erlaubt. Ehepartner, die arbeiten möchten, müssen eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen. Das Verfahren erfordert eine Heiratsurkunde und einen Nachweis über den Status des Hauptantragstellers.
Kenia besteuert Einwohner auf ihr weltweites Einkommen über ein PAYE-System mit Steuersätzen von 10 % bis 35 %. Nicht-Einwohner werden nur auf kenianisches Einkommen mit einem einheitlichen Satz von 20–30 % je nach Einkommensart besteuert. Kenia hat Steuerabkommen mit etwa 15 Ländern. Die Digital Services Tax und Kapitalertragssteuer (5 %) gelten für entsprechende Transaktionen.
Kenias öffentliches Gesundheitssystem ist begrenzt und für die meisten Auswanderer ungeeignet. Nairobis Privatkrankenhäuser (Aga Khan Hospital, Nairobi Hospital, MP Shah) bieten gute Versorgungsqualität. Eine internationale Krankenversicherung mit Rettungsflugabdeckung wird für alle Auswanderer dringend empfohlen, besonders außerhalb Nairobis.
Kenia hat einen dynamischen Bankensektor mit Equity Bank, KCB, Standard Chartered und Barclays Kenya an der Spitze. Die Kontoeröffnung erfordert einen Reisepass, ein kenianisches PIN-Zertifikat und einen Adressnachweis. M-Pesa-Mobile-Money ist allgegenwärtig und für alltägliche Transaktionen nützlich. Das Banking ist für legale Einwohner unkompliziert.
Kenias Class-I-Investitionsgenehmigung steht ausländischen Investoren offen, die mindestens 10 Mio. KES (ca. 77.000 USD) in ein eingetragenes kenianisches Unternehmen investieren. Es gibt kein formelles Golden-Visa- oder Passiveinkommensaufenthaltsprogramm. Größere Investoren können nach 5+ Jahren kontinuierlichen rechtmäßigen Aufenthalts für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis qualifizieren.
| Programm | Mindestinvestition | Aufenthaltserlaubnis | Staatsbürgerschaft |
|---|---|---|---|
| Class I Investment Permit | $77k+ | ✓ Ja | Nein |