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Für Nicht-EU-Staatsangehörige für Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung oder Selbstständigkeit verfügbar. Erfordert einen spezifischen qualifizierenden Grund; muss beim Amt für Staatsbürgerschaft und Migration beantragt werden.
Erfordert eine Mindestinvestition von 250.000 EUR in lettische Immobilien oder 50.000 EUR in ein lettisches Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern. Gewährt eine 5-jährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis.
Für Nicht-EU-Staatsangehörige nach 5 Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt in Lettland verfügbar. Erfordert grundlegende lettische Sprachkenntnisse, Kenntnis der Nationalhymne und Verfassung sowie stabiles Einkommen.
EU- und EWR-Bürger (und ihre Familienangehörigen) haben das Recht, ohne Genehmigung in Lettland zu leben und zu arbeiten. Anmeldung bei den örtlichen Behörden nach 3 Monaten erforderlich; führt automatisch nach 5 Jahren zum Daueraufenthalt.
Lettland ist EU- und Schengen-Mitgliedstaat, sodass EU/EWR-Bürger Freizügigkeit genießen und ohne Visum leben und arbeiten können. Nicht-EU-Bürger aus Schengen-Partnerländern können visafrei für bis zu 90 Tage einreisen, längere Aufenthalte erfordern eine Aufenthaltserlaubnis. Lettland beteiligt sich an allen EU-Einwanderungs- und Asylrahmen.
EU/EWR-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis für Lettland und müssen lediglich ihren Wohnsitz anmelden, wenn sie länger als drei Monate bleiben. Nicht-EU-Angehörige müssen eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht erhalten, die von einem bei der Staatlichen Beschäftigungsagentur registrierten lettischen Arbeitgeber gesponsert wird. Das Genehmigungsverfahren dauert etwa 30 Tage und erfordert den Nachweis eines formellen Arbeitsvertrages und relevanter Qualifikationen.
Familienangehörige von EU-Bürgern können unabhängig von ihrer Nationalität im Rahmen der EU-Familienzusammenführungsregeln nach Lettland einreisen und Aufenthaltserlaubnisse mit vollen Arbeitsrechten erhalten. Nicht-EU-vorübergehende Einwohner können Familienangehörige für abhängige Aufenthaltserlaubnisse sponsern, die für denselben Zeitraum wie die Erlaubnis des Sponsors gelten.
Lettland wendet eine progressive Einkommensteuer mit Sätzen von 20 %, 23 % und 31 % je nach Einkommensniveau an. Die Körperschaftsteuer wird nur auf ausgeschüttete Gewinne mit einem Satz von 20 % erhoben, was Unternehmensinvestitionen begünstigt. Die Mehrwertsteuer beträgt 21 %, und Lettland hat ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen mit über 60 Ländern.
Lettland betreibt ein staatlich finanziertes Gesundheitssystem, das registrierten Einwohnern zur Verfügung steht, aber unter Unterfinanzierung und langen Wartezeiten in öffentlichen Einrichtungen leidet. Auswanderer mit Arbeitsverträgen tragen zum System bei, sollten jedoch eine ergänzende private Krankenversicherung für schnelleren Zugang zu Spezialisten und Privatkliniken abschließen.
Lettlands Bankensektor wurde nach Geldwäschebekämpfungsmaßnahmen 2018 erheblich umstrukturiert, was zu strengeren Compliance-Anforderungen für die Kontoeröffnung führte. Große Banken wie Swedbank, SEB, Luminor und Citadele sind in Lettland tätig; Nicht-EU-Angehörige können mit erweiterten Due-Diligence-Prüfungen rechnen und sollten umfangreiche Quellennachweis-Dokumente vorbereiten.
Lettland bietet eine Aufenthaltserlaubnis für Investoren, die mindestens 50.000 EUR in ein qualifizierendes lettisches Unternehmen oder 250.000 EUR in Immobilien in Riga oder 1 Mio. EUR als nachrangiges Kapital in einem lizenzierten Kreditinstitut einbringen. Das Programm wurde infolge der EU-Überprüfung in den letzten Jahren verschärft, und Immobilieninvestitionswege sind nun stärker eingeschränkt. Investorengenehmigungen gelten fünf Jahre und sind verlängerbar.
| Programm | Mindestinvestition | Aufenthaltserlaubnis | Staatsbürgerschaft |
|---|---|---|---|
| Business Investment Permit | — | Nein | Nein |
| Real Estate Investment Permit | — | Nein | Nein |