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Für Ausländer mit einem Stellenangebot, familiären Bindungen zu einem mexikanischen Einwohner oder ausreichendem Einkommen. Arbeitserlaubnis erfordert eine separate Arbeitgeberbestätigung; verlängerbar auf bis zu 4 Jahre vor Beantragung des Daueraufenthalts.
Verfügbar nach 4 Jahren als befristeter Aufenthaltsberechtigter oder sofort für Ruheständler/Rentner mit beträchtlichem Einkommen (ungefähr 34.000 MXN/Monat an Renten in 2024) oder für Ehepartner und Kinder mexikanischer Staatsbürger.
Für Personen mit passivem Einkommen oder Rente von mindestens 34.000 MXN/Monat (ungefähr 2.000 USD) oder Investitionen/Ersparnissen von ungefähr 680.000 MXN. Gestattet keine lokale Beschäftigung; beliebt bei digitalen Nomaden und Ruheständlern.
Mexiko bietet ein unkompliziertes Temporäres Aufenthaltsvisum (1–4 Jahre, verlängerbar) und einen Dauerhaften Aufenthaltsstatus für Personen, die sich durch Einkommen, Familienbindungen oder Rentenerschwernisse qualifizieren. Das Verfahren ist nach lateinamerikanischen Standards relativ einfach. Mexiko ist bei digitalen Nomaden und Rentnern beliebt — viele bleiben einfach auf Touristengenehmigungen (180 Tage) für Kurzaufenthalte, bevor sie in den Temporären Aufenthalt wechseln.
Nicht-mexikanische Staatsangehörige, die in Mexiko arbeiten, benötigen ein Temporäres Aufenthaltsvisum mit Arbeitserlaubnis oder einen besonderen Beschäftigungsvermerk auf ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Der Arbeitgeber muss sich beim INM (National Immigration Institute) registrieren. Intrakonzerntransfers sind bei multinationalen Unternehmen üblich. Freiberufler und Remote-Arbeitnehmer, die nicht aus einer mexikanischen Quelle bezahlt werden, benötigen technisch gesehen keine Arbeitserlaubnis.
Ehepartner und Kinder von Inhabern eines Temporären oder Dauerhaften Aufenthaltsstatus können abhängige Visa erhalten. Mexiko ist besonders flexibel — Angehörige mexikanischer Staatsbürger qualifizieren sich automatisch für einen Temporären Aufenthalt. Das Verfahren ist effizient über mexikanische Konsulate und erfordert keinen erheblichen Einkommensnachweis von Angehörigen.
Mexiko besteuert Einwohner auf ihr weltweites Einkommen mit progressiven Sätzen von 1,92 % bis 35 %. Nicht-Einwohner werden nur auf in Mexiko erzieltes Einkommen besteuert. Die Steueransässigkeit wird nach 183+ Tagen in Mexiko ausgelöst. Mexiko hat ein umfangreiches Steuerabkommensnetz mit etwa 60 Ländern. Ein einheitlicher Satz von 0 % gilt für die ersten MXN 8.952,49/Monat Einkommen.
Mexiko hat ein öffentliches Gesundheitssystem (IMSS), das formal beschäftigten Einwohnern zur Verfügung steht. Die private Gesundheitsversorgung ist ausgezeichnet und nach US/europäischen Standards sehr erschwinglich — große Städte haben international qualifizierte Privatkrankenhäuser. Die meisten Auswanderer nutzen private Krankenversicherungen (lokal oder international) oder zahlen direkt, da die Kosten niedrig sind.
Die Eröffnung eines Kontos bei BBVA Mexico, Santander Mexico, Banamex oder HSBC Mexico erfordert ein Visum oder eine Aufenthaltskarte, CURP (Bevölkerungsregisternummer) und Adressnachweis. Das Verfahren kann mehrere Besuche erfordern. Wise und Revolut sind beliebte Alternativen. Viele Auswanderer in Touristengebieten operieren informell mit ausländischen Bankkonten.
Mexiko hat kein formelles Golden-Visa-Programm. Die Gründung eines mexikanischen Unternehmens oder eine qualifizierende Investition kann jedoch einen Temporären Aufenthaltsantrag unterstützen. Der Renten-/einkommensbasierte Temporäre Aufenthalt erfordert den Nachweis eines monatlichen Einkommens von ca. 2.000–2.600 USD (der Einkommensschwellenwert variiert jährlich), was ihn für Rentner und Remote-Arbeitnehmer zugänglich macht.