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Erfordert Nachweis eines passiven Einkommens von mindestens 2.400 EUR/Monat (600 EUR/Monat pro zusätzlichem Familienmitglied). Keine Arbeit gestattet, aber beliebt bei Rentnern und Personen mit Kapitaleinkünften.
Erfordert monatliches Mindesteinkommen von 2.646 EUR (200 % des Mindestlohns). Das Einkommen muss von Kunden oder Arbeitgebern außerhalb Spaniens stammen; spanisches Einkommen auf 20 % des Gesamteinkommens begrenzt.
Erfordert Immobilieninvestition von mindestens 500.000 EUR (lastenfrei). Hinweis: Spanien hat Pläne angekündigt, die Immobilienroute abzuschaffen; prüfen Sie den aktuellen Status vor der Beantragung.
Für Nicht-EU-Staatsangehörige mit Hochschulabschluss und einem Stellenangebot, das mindestens das 1,5-fache des spanischen Durchschnittsbruttogehalts beträgt (~44.000 EUR/Jahr). Nach 18 Monaten kann der Inhaber in einen anderen EU-Staat wechseln.
EU/EWR- und Schweizer Staatsangehörige haben das Recht, frei zu leben und zu arbeiten. Anmeldung bei den örtlichen Behörden innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft.
Spanien bietet mehrere Langzeitvisaoptionen für Auswanderer, darunter das Non-Lucrative-Visum für Personen mit passivem Einkommen, das Digitalnomadenvisum (eingeführt 2023) und EU-Aufenthaltswege. Das Verfahren ist überschaubar, aber bürokratisch — erwarten Sie Papierkram, Apostillen und Besuche beim Konsulat in Ihrem Heimatland. EU/EWR-Bürger genießen Freizügigkeit und melden sich einfach bei den lokalen Behörden an.
Nicht-EU-Angehörige benötigen eine arbeitgebergesponserte Arbeitserlaubnis, in der Regel an ein bestimmtes Stellenangebot und einen Arbeitgeber gebunden. Das Unternehmen muss nachweisen, dass die Stelle nicht von einem EU-Bürger besetzt werden kann. Hochqualifizierte Arbeitnehmer können unter dem EU-Blue-Card-Schema beantragen, das einen schnelleren und flexibleren Weg bietet.
Ehepartner und abhängige Kinder unter 21 Jahren können im Rahmen eines Familienzusammenführungsvisa zum primären Visainhaber stoßen. Antragsteller müssen ausreichendes Einkommen und geeignete Unterkunft nachweisen; das Verfahren dauert in der Regel 3–6 Monate.
Spanien besteuert Einwohner auf ihr weltweites Einkommen mit Sätzen von 19 % bis 47 % je nach Einkommensniveau. Das Beckham-Gesetz (Régimen Especial) ermöglicht qualifizierenden neuen Einwohnern, bis zu 6 Jahre nur auf spanische Einkommensquellen eine Pauschalsteuer von 24 % zu zahlen. Die Mehrwertsteuer beträgt 21 %.
Spanien hat ein ausgezeichnetes öffentliches Gesundheitssystem (SNS), das Einwohnern mit einer NIE-Nummer und Sozialversicherungsanmeldung zugänglich ist. Auswanderer, die noch nicht registriert sind oder schnelleren Zugang zu Spezialisten wünschen, kaufen in der Regel eine private Krankenversicherung, die mit 50–150 EUR/Monat erschwinglich ist.
Die Kontoeröffnung als Ausländer ist mit einer NIE (Número de Identificación de Extranjero) unkompliziert. Zu den großen Banken gehören Santander, BBVA, CaixaBank und Sabadell. Online-Banken wie N26 und Revolut sind ebenfalls in Spanien tätig.
Spaniens Golden-Visa-Programm erfordert eine Mindestinvestition von 500.000 EUR in Immobilien (oder 1 Mio. EUR in Unternehmen/Aktien). Es gewährt einen Aufenthalt für 2 Jahre (verlängerbar) ohne Mindestaufenthaltsanforderung. Das Programm ist bei Nicht-EU-Investoren beliebt und kann nach 5 Jahren zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis führen.
| Programm | Mindestinvestition | Aufenthaltserlaubnis | Staatsbürgerschaft |
|---|---|---|---|
| Spain Golden Visa | $550k+ | ✓ Ja | ✓ Ja |