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EU/EWR-Staatsangehörige erhalten die B-Bewilligung automatisch mit einem Arbeitsvertrag; Nicht-EU-Staatsangehörige unterliegen strengen Quoten (Drittstaaten-Kontingent gilt). Wird typischerweise nach 5 Jahren in eine C-Bewilligung umgewandelt.
Gewährt nach 5-10 Jahren legalem Aufenthalt (EU: 5 Jahre, Nicht-EU: 10 Jahre). Gewährt dauerhaftes Recht, in der Schweiz ohne Arbeitgeberbindung zu leben und zu arbeiten.
Für befristete Verträge unter 1 Jahr; in der Regel an einen bestimmten Arbeitgeber und eine Stelle gebunden. Nicht-EU-Staatsangehörige unterliegen denselben Quoten wie Bewerber für die B-Bewilligung.
Pauschalbesteuerungsvereinbarung für vermögende Personen, die nicht in der Schweiz arbeiten; Besteuerung basiert auf Lebenshaltungskosten statt Einkommen. Erfordert keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz; wird typischerweise mit einem bestimmten Kanton verhandelt.
EU/EFTA-Bürger profitieren von bilateralen Abkommen, die Aufenthalt und Beschäftigung ermöglichen. Anmeldung beim kantonalen Migrationsamt erforderlich.
Die Schweiz bietet mit der Beschäftigung verbundene Aufenthaltserlaubnisse (L, B, C-Ausweise) und für wohlhabende Personen eine Pauschalbesteuerungsvereinbarung, bekannt als Forfait Fiscal. EU/EFTA-Bürger haben relativ unkomplizierte Freizügigkeitsrechte. Nicht-EU-Angehörige haben strengere Anforderungen einschließlich eines bestätigten Stellenangebots eines Schweizer Arbeitgebers oder der Unternehmensgründung. Die Schweiz nimmt nicht am EU-Blue-Card-System teil.
Nicht-EU-Angehörige benötigen in der Regel einen arbeitgebergesponserter B-Ausweis (1 Jahr verlängerbar, nach 5–10 Jahren in C-Ausweis umwandelbar). Arbeitgeber müssen nachweisen, dass kein Schweizer oder EU-Kandidat verfügbar war. Die Schweiz hat jährliche Kontingente für Nicht-EU-Arbeitserlaubnisse. Die Hochqualifizierten- und Engpassberufswege sind die zugänglichsten Routen.
Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren von B-Ausweisinhabern können zu ihnen ziehen, obwohl B-Ausweisinhaber möglicherweise ausreichendes Einkommen und Wohnraum nachweisen müssen. Familienangehörige dürfen in der Regel arbeiten. Nach 5 Jahren gewährt ein C-Ausweis das Recht auf Familienzusammenführung ohne zusätzlichen Einkommensnachweis.
Die Schweiz hat eine Bundeseinkommensteuer (0–11,5 %) plus kantonale und Gemeindesteuer, mit kombinierten effektiven Spitzensteuersätzen von etwa 22–42 % je nach Kanton. Die Schweiz ist bekannt für ihre Niedrigsteuerkantone (Zug, Nidwalden, Schwyz). Es gibt keine Bundeskapitalertragssteuer auf Privatvermögen. Die Schweiz hat Steuerabkommen mit über 100 Ländern.
Die Schweiz verlangt von allen Einwohnern, innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundkrankenversicherung (Grundversicherung/LAMal) abzuschließen. Prämien sind hoch (CHF 300–600/Monat pro Person), aber die Abdeckung ist umfassend. Ergänzungsversicherungen (Zusatzversicherung) decken Privatzimmer und zusätzliche Dienstleistungen ab.
Die Schweiz ist ein globales Bankzentrum mit bedeutenden Instituten wie UBS, Credit Suisse (jetzt mit UBS fusioniert), Raiffeisen und PostFinance. Ausländer mit einem B- oder C-Ausweis können relativ unkompliziert Konten eröffnen; Nicht-Einwohner stehen aufgrund strenger Geldwäschebekämpfungsvorschriften vor viel höheren Hürden. Das Banking ist hochentwickelt und diskret.
Die Schweizer Pauschalbesteuerung (Forfait Fiscal) ermöglicht wohlhabenden, nicht berufstätigen ausländischen Staatsangehörigen, eine feste jährliche Steuerrechnung mit einem Kanton basierend auf den Lebenshaltungskosten auszuhandeln (Minimum CHF 400.000–1 Mio.+ je nach Kanton), was das Recht zum Leben in der Schweiz gewährt. Dies ist kein Investorenvisum im eigentlichen Sinne, dient aber als Aufenthaltsweg für vermögende Privatpersonen.
| Programm | Mindestinvestition | Aufenthaltserlaubnis | Staatsbürgerschaft |
|---|---|---|---|
| Forfait Fiscal (Lump-Sum Tax) | $440k+ | ✓ Ja | Nein |