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Für die meisten Passinhaber online über das Uganda-E-Visum-Portal verfügbar. Einzeleinreise, keine Verlängerung; Besucher müssen ausreisen und für einen neuen Aufenthalt erneut einreisen.
Ein gemeinsames Visum für Uganda, Kenia und Ruanda für Mehrländerreisen; verfügbar für berechtigte Nationalitäten bei Einreise oder Botschaft. Nicht alle Passinhaber qualifizieren sich – Berechtigung vor Beantragung prüfen.
Arbeitgeberfinanzierte Genehmigung für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer. Erfordert ein Stellenangebot von einem registrierten ugandischen Unternehmen; der Arbeitgeber stellt den Antrag im Namen des Arbeitnehmers.
Für ausländische Investoren mit einer qualifizierenden Investition in Uganda (typischerweise 50.000-150.000 USD je nach Branche). Gewährt Aufenthalt und das Recht, ein Unternehmen zu betreiben.
Uganda bearbeitet Langzeitaufenthalte über ein von der Directorate of Citizenship and Immigration Control ausgestelltes Residence Certificate (Klasse G für Beschäftigte, Klasse I für Investoren/Selbstständige). Die meisten Nationalitäten benötigen ein Visum für die Einreise nach Uganda, das als E-Visum oder bei der Einreise am Flughafen Entebbe erhältlich ist. Uganda beteiligt sich auch am East African Tourist Visa, das Mehrländerreisen mit Kenia und Ruanda ermöglicht.
Ausländische Staatsangehörige, die in Uganda arbeiten, müssen eine Arbeitserlaubnis erhalten, die als Class-G-Permit (gewöhnliche Beschäftigung) oder Class A (Eigentümer/Investor) klassifiziert ist. Der Arbeitgeber beantragt in der Regel im Namen des Mitarbeiters, und der Prozess kann mehrere Wochen bis Monate dauern. In einigen Sektoren gibt es Quoten zum Schutz der einheimischen Beschäftigung, und Priorität wird Stellen gegeben, die spezialisierten, in Uganda nicht verfügbaren Fähigkeiten erfordern.
Abhängige Ehepartner und Kinder von Genehmigungsinhabern können abhängige Einreisezertifikate oder Aufenthaltserlaubnisse beantragen, die an den Status des primären Inhabers gebunden sind. Die Bearbeitung erfolgt über die Directorate of Citizenship and Immigration Control in Kampala.
Uganda besteuert Einwohner auf ihr weltweites Einkommen mit persönlichen Einkommensteuersätzen von 10 % bis 40 %. Nicht-Einwohner werden auf ugandische Einkommensquellen mit einem einheitlichen Satz von 30 % besteuert. Uganda hat ein relativ kleines Steuerabkommensnetz (etwa 10 Abkommen). Das Steuerumfeld ist für Auswanderer nicht besonders freundlich, obwohl die Durchsetzungskapazität begrenzt ist.
Ugandas öffentliches Gesundheitssystem ist stark unterfinanziert und in der Kapazität begrenzt. Auswanderer in Kampala nutzen in der Regel Privatkliniken und -krankenhäuser, von denen einige international angebunden sind. Eine umfassende internationale Krankenversicherung und Rettungsflugabdeckung sind für jeden Langzeitauswanderer in Uganda unerlässlich.
Die Kontoeröffnung in Uganda erfordert ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, Reisepass und Adressnachweis in Uganda. Zu den großen Banken gehören Stanbic Uganda, DFCU Bank, Standard Chartered und Centenary Bank. Bankdienstleistungen sind in Kampala stärker entwickelt als in anderen Städten.
Ugandas Class-A-Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis steht Investoren zur Verfügung, die ein Unternehmen in Uganda gründen oder betreiben, wobei in der Regel eine Mindestinvestition von 100.000 USD für Nicht-Ostafrika-Gemeinschaft-Angehörige erforderlich ist. Die Uganda Investment Authority erleichtert den Prozess und stellt eine Investitionslizenz aus, die den Aufenthaltsantrag unterstützt.
| Programm | Mindestinvestition | Aufenthaltserlaubnis | Staatsbürgerschaft |
|---|---|---|---|
| Class A Investor Permit | — | Nein | Nein |